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   BSG, 17.03.2005 - B 7a/7 AL 10/04 R   

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https://dejure.org/2005,2611
BSG, 17.03.2005 - B 7a/7 AL 10/04 R (https://dejure.org/2005,2611)
BSG, Entscheidung vom 17.03.2005 - B 7a/7 AL 10/04 R (https://dejure.org/2005,2611)
BSG, Entscheidung vom 17. März 2005 - B 7a/7 AL 10/04 R (https://dejure.org/2005,2611)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Erbschaft - Berücksichtigungszeitraum - Teilberücksichtigung - Aufrechterhaltung einer angemessenen Alterssicherung - Einkommensanrechnung - Arbeitgeberleistungen - Rückerstattungsansprüche aus Schenkungen

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Bedürftigkeit eines Arbeitslosen; Bedürftigkeit bei Nichtzahlung durch den Arbeitgeber trotz gegen ihn bestehenden Anspruchs des Arbeitnehmers; Besonderheiten der Bedürftigkeitsprüfung bei vorhandenem Vermögen; Voraussetzungen der fiktiven Annahme des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2006, 49 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 08.06.1989 - 7 RAr 34/88

    Bedürftigkeit des Arbeitslosen bei Anspruch auf Zugewinnausgleich

    Auszug aus BSG, 17.03.2005 - B 7a/7 AL 10/04 R
    Nichts anderes kann dann für evtl Rückerstattungsansprüche des Klägers gegen seine Söhne nach §§ 528, 529 BGB gelten, die ohnedies gemäß § 11 Nr. 1 AlhiV 1974 nicht als Einkommen gelten (vgl BSG SozR 4100 § 138 Nr. 25 S 137 f).

    Die Bedeutung des § 9 AlhiV 1974 liegt insbesondere darin, dass im Gegensatz zu der am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen AlhiV 2002 nach Ablauf des nach § 9 AlhiV 1974 berechneten Zeitraums das vorhandene Vermögen unabhängig davon als verbraucht gilt, ob es später noch ganz oder teilweise vorhanden ist (BSGE 88, 252 ff = SozR 3-4300 § 193 Nr. 2) und der Anfall des Vermögens als solcher bereits unabhängig davon, ob es erst später "versilbert" wird, die Bedürftigkeit entfallen lässt, wenn Verwertbarkeit vorliegt und die Verwertung zumutbar ist (BSG SozR 4100 § 138 Nr. 25 S 139).

    Diese rechtliche Möglichkeit umfasst jedoch nicht die Befugnis, den Berücksichtigungszeitraum zu verschieben, der von § 8 Satz 2 und 3 AlhiV 1974 zwingend vorgeschrieben ist (s dazu BSG SozR 4100 § 138 Nr. 25 S 138).

  • BSG, 09.08.2001 - B 11 AL 11/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - keine erneute

    Auszug aus BSG, 17.03.2005 - B 7a/7 AL 10/04 R
    Der Ausschluss fehlender Bedürftigkeit wegen zu berücksichtigenden Einkommens ist im Hinblick auf die Fiktion fehlender Bedürftigkeit nach § 9 AlhiV 1974 für einen bestimmten Zeitraum (dazu BSGE 88, 252 ff = SozR 3-4300 § 193 Nr. 2) vor der Bedürftigkeitsprüfung wegen vorhandenen Vermögens zu prüfen.

    Die Bedeutung des § 9 AlhiV 1974 liegt insbesondere darin, dass im Gegensatz zu der am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen AlhiV 2002 nach Ablauf des nach § 9 AlhiV 1974 berechneten Zeitraums das vorhandene Vermögen unabhängig davon als verbraucht gilt, ob es später noch ganz oder teilweise vorhanden ist (BSGE 88, 252 ff = SozR 3-4300 § 193 Nr. 2) und der Anfall des Vermögens als solcher bereits unabhängig davon, ob es erst später "versilbert" wird, die Bedürftigkeit entfallen lässt, wenn Verwertbarkeit vorliegt und die Verwertung zumutbar ist (BSG SozR 4100 § 138 Nr. 25 S 139).

  • BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 24/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - Absetzung von

    Auszug aus BSG, 17.03.2005 - B 7a/7 AL 10/04 R
    Zudem entspricht es dem Sinn des Alhi-Rechts, nur den bestehenden Lebensstandard zu erhalten (dazu die Entscheidungen des Senats vom 9. Dezember 2004 - B 7 AL 24/04 R, B 7 AL 22/04 R und B 7 AL 44/04 R).
  • BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 44/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - keine Ermächtigungsdeckung der AlhiV

    Auszug aus BSG, 17.03.2005 - B 7a/7 AL 10/04 R
    Zudem entspricht es dem Sinn des Alhi-Rechts, nur den bestehenden Lebensstandard zu erhalten (dazu die Entscheidungen des Senats vom 9. Dezember 2004 - B 7 AL 24/04 R, B 7 AL 22/04 R und B 7 AL 44/04 R).
  • BSG, 22.10.1998 - B 7 AL 118/97 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Verwertung - Vermögen - angemessene

    Auszug aus BSG, 17.03.2005 - B 7a/7 AL 10/04 R
    Insoweit hat der Senat mit Urteil vom 22. Oktober 1998 (BSGE 83, 88, 93 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 6) entschieden, dass im Hinblick auf die Formulierung "Aufrechterhaltung" der mit dem vorhandenen Vermögen erstrebten Alterssicherung auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung (damit auch vor Bezug der Alhi) abzustellen ist.
  • BSG, 20.06.1978 - 7 RAr 47/77

    Arbeitslosigkeit - Arbeitslosenhilfe - Einkommen - Veräußerung eines privaten

    Auszug aus BSG, 17.03.2005 - B 7a/7 AL 10/04 R
    Durch die teilweise Umschichtung wird der aus dem Vermögen stammende Erlös nicht zum (vorübergehenden) Einkommen (BSGE 46, 271, 272 f = SozR 4100 § 138 Nr. 3).
  • BSG, 15.06.2000 - B 7 AL 64/99 R

    Unterbrechung der Verjährung bei abschnittsweise bewilligten Sozialleistungen

    Auszug aus BSG, 17.03.2005 - B 7a/7 AL 10/04 R
    Denn nach der Rechtsprechung des BSG sind die Voraussetzungen der Alhi mit Beginn eines neuen Bewilligungszeitraums in vollem Umfang zu überprüfen (BSGE 86, 182, 184 = SozR 3-1200 § 45 Nr. 9; s auch Spellbrink in Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 13 RdNr 248 mwN).
  • BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 22/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - Absetzung von

    Auszug aus BSG, 17.03.2005 - B 7a/7 AL 10/04 R
    Zudem entspricht es dem Sinn des Alhi-Rechts, nur den bestehenden Lebensstandard zu erhalten (dazu die Entscheidungen des Senats vom 9. Dezember 2004 - B 7 AL 24/04 R, B 7 AL 22/04 R und B 7 AL 44/04 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2017 - L 7 SO 1320/17

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Vermögenseinsatz - Rückforderungsanspruch des

    bb) Bei einem Schenkungsrückforderungsanspruch aus § 528 Abs. 1 BGB handelt es sich um Vermögen im Sinne des § 90 Abs. 1 SGB XII. Dies hat das BSG bereits zum Vermögensbegriff in § 137 Abs. 2 Arbeitsförderungsgesetz in der vom 1. Januar 1994 bis zum 31. Dezember 1997 geltenden Fassung (BSG, Urteil vom 19. Januar 2005 - B 11a/11 AL 215/04 B - juris Rdnr. 12) und zum Vermögensbegriff in § 193 Abs. 2 SGB III in der vom 1. August 2001 bis 31. Dezember 2004 geltenden Fassung entschieden (BSG, Urteil vom 17. März 2005 - B 7a/7 AL 10/04 R - juris Rdnr. 25).
  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 35/07 R

    Sozialhilfe - Einkommens- oder Vermögenseinsatz - Zuflussprinzip -

    Der aus einer bloßen Umschichtung von bestehendem Vermögen, etwa durch Veräußerung oder Geltendmachung einer Forderung, resultierende Zufluss wird dann als Surrogat der Forderung nicht zum (vorübergehenden) Einkommen, sondern behält den Charakter von Vermögen (zum Recht der Arbeitslosenhilfe: BSGE 46, 271, 272 f = SozR 4100 § 138 Nr. 3 S 12; BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 4 RdNr 8).
  • BSG, 28.10.2009 - B 14 AS 62/08 R

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Abgrenzung von Einkommen und

    Wie im Recht der Arbeitslosenhilfe (Hinweis auf BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 4) sei eine Erbschaft als Vermögen zu betrachten.
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